AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Cmind Solution GmbH

Wendestraße 309, 20537 Hamburg

Mobil: 004917631458083

E-Mail: Ohsieck@cmind-solution.de

Website:   https://cmind-solution.de/

§1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für die unter Punkt b) und c) aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen von Cmind Solution GmbH (nachfolgend wir oder uns) mit ihrem Vertragspartner/Geschäftspartner. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch die Cmind Solution GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

a) Vertragspartner/Geschäftspartner sind alle juristischen Personen, die in Bezug auf die Vermittlung und Anwerbung von internationalen Pflegekräften in einer direkten Vertragsbeziehung mit dem zu prüfenden Unternehmen stehen.

b) An erster Stelle sind wir ein Dienstleister für die Integration von internationalen Fachkräften (nachfolgend Kandidaten), wählen nach einem präzisen Auswahlverfahren passende Kandidaten für den Pflegeberuf aus und organisieren deren Transfer von Vietnam nach Deutschland.

c) Wir erbringen als Berater Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Personalvermittlung für die Allgemeinpflege, sowie deren Ausbildungs- und Anerkennungsprozess. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch die Planung, Begleitung und Umsetzung von Einzelprojekten, wie Gutachten Vermittlung, Rekrutierung, Sprachweiterbildungen von Fachkräften, Behördenmaßnahmen und Dokumentenhandling.

§2. Vertragsabschluss

a) Nach dem ersten Geschäftskontakt zwischen der Cmind Solution GmbH und dem Auftraggeber werden die getroffenen Vereinbarungen in aller Regel in Einzelverträgen schriftlich niedergelegt, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt.

b) Die Auftragserteilung kann durch den Auftraggeber sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

§3. Grundsätze bei der Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland

Die nachfolgenden Grundsätze sind ausnahmslos Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und müssen von den Vertragsparteien (nachfolgend VP) schriftlich zugestimmt werden.

a) Die VP bekennen sich zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis. Dabei richten die VP sich in der Vermittlungspraxis am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.

b) Die VP bekennen sich zu den internationalen Menschenrechtskonventionen der UN, und den ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO und den IRIS-Standards der International Organisation of Migration.

c) Es gelten alle von der Bundesrepublik Deutschland getragenen internationalen. Cmind definiert Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten für seine Geschäftspartner und Gesprächspartnerinnen. Es gelten alle von der Bundesrepublik Deutschland getragenen internationalen Konventionen.

d) Die VP bekennen sich zu dem Employer-Pays-Prinzip. Dies bedeutet, dass in den Absichtserklärungen oder Arbeitsverträgen von Seiten des Arbeitgebers in keinem Fall Reglungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für internationale Pflegekräfte enthalten sein dürfen, die dem im Arbeitsrecht vorgegebenem Rechtsrahmen entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem “employer pays”-Prinzip widersprechen.

e) Bei einem Abbruch des Arbeitsverhältnisses von Seite des Kandidaten entsteht keine Rückzahlungsverpflichtungen.

f) Keine Vermittlungskosten werden von Pflegekräften erhoben.

g) Es darf keine Kaution geben.

h) Es darf keine Margen geben.

i) Die Informationsbroschüre muss vor bzw. mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt werden.

j) Die Vermittlungsbedingungen müssen in der jeweiligen Heimatsprache formuliert.

k) Die Vermittlungsbedingungen müssen nach lokalem Recht der Pflegefachkraft zulässig sein und ebenfalls nach dem deutschen Recht.

l) Die Vermittlung muss monatlich kündbar sein.

m) Alle Kosten, die der Arbeitnehmer in Eigenleistung in Bezug auf die Absichtserklärung durch den Arbeitgeber erbracht hat, werden vom zukünftigen Arbeitgeber zurückerstattet.

n) Wir begleiten die internationale Pflegekraft und ggf. unseren Vertragspartner/Geschäftspartner während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses, sind ständiger Ansprechpartner und bieten darüber hinaus nach Absprachen mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen.

§4. Pooling und Matching

Matching ist ein erfolgreicher Abgleich von Arbeitsplatzanforderungen mit persönlichen Eigenschaften, Kompetenzen und Wünschen der Kandidaten um diesen Job.

Während der Rekrutierungsrunde werden alle potenziellen Kandidaten zu einem Pool gesammelt, damit ein optimales Matching gewährleistet werden kann.

a) Der Kandidat wird beim Start des Sprachunterrichts noch kein Matching mit einem Arbeitgeber erhalten.

b) Diese erfolgt erst später bei der Rekrutierungsrunde.

c) Die Wünsche des Kandidaten für das Matching werden abgefragt und für die geplante Rekrutierung mit dem zukünftigen Arbeitgeber berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird auch darauf hingewiesen, bei seiner Auswahl des Kandidaten, auf die Wünsche zu achten.

d) Falls in der geplanten Rekrutierungsrunde mit einem konkreten Arbeitgeber es nicht zu einem Matching kommt, wird ein neues Matching vereinbart. Es werden keinerlei Kosten in Verbindung mit dem Sprachunterricht für die Kandidaten entstehen.

e) Wir übernehmen alle, die zum Vermittlungsprozess zugehörige Kosten, solange noch kein Arbeitgeber für die Kandidaten während der Rekrutierungsrunde, gefunden wurde.

f) Wir verpflichten uns und gewährleisten dem Kandidaten einen für ihn, nach seinen Matching-Kriterien,    geeigneten Arbeitgeber zu finden.

§5. Integration und Sprachweiterbildungen

a) Wir betreuen und beaufsichtigen Kurse, Schulen und Verwaltungen für die passenden Kandidaten in Vietnam.

b) Zudem bieten wir eigene Sprachweiterbildungskurse für das B1 und B2 Niveau sowie Integrations- und Kulturkurse für die Kandidaten in Deutschland an, um eine/n erfolgreiche/n Anerkennung und Ausbildungsabschluss zu fördern.

§6. Ausbildungs- und Anerkennungsprozess

Der Anerkennungsprozess beginnt mit dem Anerkennungsverfahren durch die zuständigen Behörden und Institutionen. Sie prüfen die Gleichwertigkeit der ausländischen schulischen und beruflichen Qualifikation, die dazu mit der Qualifikation eines deutschen Referenzberufs verglichen wird. Die ausländische schulische und berufliche Qualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Qualifikation bestehen. Weitere Voraussetzungen sind persönliche Eignung und deutsche Sprachkenntnisse. Wird eine Teilanerkennung ausgestellt, wird eine Anpassungsmaßnahme entsprechend des amtlichen Bescheides nach der Einreise durchgeführt, um die benötigte Vollanerkennung zu erlangen. Beim Ausbildungsprozess reichen wir den Antrag des Kandidaten bei den zuständigen Behörden ein. Nach einem Anerkenntnis der Dokumente, vermitteln wir die Kandidaten an die passenden Ausbildungsbetriebe.

a) Der Arbeitgeber stellt für die Dokumentenabwicklung einen Ansprechpartner zur Verfügung

b) …damit wir zeitnah die Abwicklung der nötigen Behördenschritte veranlassen können.

 

§7. Pflichten der Vertragsparteien

a) Cmind Solution verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen und alle notwendigen Maßnahmen zur Suche nach geeigneten Kandidaten zu ergreifen.

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Cmind Solution GmbH bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach bestem Ermessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Informationen.

c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Cmind enge, transparente Absprachen zu führen. Die Konformität von Dokumenten und Maßnahmen wird schriftlich fixiert.

d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum Arbeitsplatzangebot, ein verschriftlichtes betriebliches Integrationsmanagementkonzept nach dem DKF Pilotstandards vorzulegen und sorgt für dessen genaue Umsetzung, damit Probleme präventiv eingeschränkt werden.

Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen:

  • Vorwort / Einleitung
  • Vorbereitungen nach der Anwerbung                                          
  • Einarbeitung anpassen
  • Ankommen und die ersten Tage                                                   
  • Team-building begleiten
  • Unterstützung beim Relocation Management                
  • Kompetenzen erweitern
  • Integrationsmanagement etablieren                                            
  • Konflikte auffangen
  • Patenschaften und Mentoring                                                                    
  • Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
  • Anerkennungsprozess organisieren                                            
  • mit Kündigung und Abwerbung umgehen

Das jeweilige Konzept wird Kandidatinnen und Kandidaten zum Arbeitsplatzangebot vorgelegt. Das jeweilige Konzept wird als Anhang Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei der Umsetzung des jeweiligen Konzeptes werden bestehende Betriebs- oder Personalräte beteiligt.  

§8. Geheimhaltung/Verschwiegenheitsklausel

a) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

b) Wir verpflichten uns, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§9. Vergütung und Zahlungsfristen

a) Die Vergütung ist das Entgelt für die im Vertrag fixierte Dienstleistung. Es gilt der im Vertrag genannte Preis.

b) Für die Kandidaten ist der Service von der Cmind Solution GmbH entgeltfrei.

§10. Gewährleistung

a) Ist die Leistungserbringung in mehreren Abschnitten unterteilt, so erhält der Auftraggeber schriftlich Benachrichtigungen zum Arbeitsfortschritt.

b) Bei einer Verzögerung der Dienstleistung durch äußere, nicht schuldhafte, Einflüsse vereinbaren wir einen Ersatztermin für die Leistung, in einem angemessenen Zeitraum.

c) Wird die Dienstleistung durch die Cmind Solution GmbH schuldhaft nicht vertragsgemäß erbracht, ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erfüllen.

§11. Haftung

a) Die Haftung der Cmind Solution GmbH beschränkt sich bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

b) Die Cmind Solution GmbH haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit oder für von Kandidaten verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

§12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

a) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform.

b) Die Grundsatzerklärung und gegebenenfalls zugehörige Dokumente werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. (Letzter Aktualisierungsstand ist in der Fußzeile der jeweiligen Dokumente festgeschrieben)

c) Die Grundsatzerklärung und ggf. zugehörige Dokumente werden auf Vietnamesisch zur Verfügung gestellt.

d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

e) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.

f) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Hamburg, 31.03.2022

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